Forderungen des VDP Berlin Brandenburg im Bereich Pflege zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026
Die Berliner Pflegeschulen leisten einen zentralen Beitrag zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in der Hauptstadt. Gleichzeitig verschärfen sich die strukturellen Herausforderungen in der Pflegeausbildung zunehmend. Die aktuellen gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen führen aus Sicht des VDP Berlin Brandenburg e.V. zu erheblichen Einschränkungen bei Planungssicherheit, Ausbildungsorganisation und Finanzierung.
1. Lehrkräftemangel und Qualifikationsanforderungen
Bereits heute besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Lehrkräften für Pflegeschulen. Gleichzeitig erschweren verschärfte Anerkennungs- und Qualifikationsanforderungen die Gewinnung dringend benötigten Personals zusätzlich.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Berlin muss auch über 2029 hinaus flexible Ausnahmeregelungen für Lehrkräfte mit berufsbegleitender pädagogischer Qualifizierung ermöglichen. So müssen bspw. Lehrende im pädagogischen Bachelorstudium weiterhin als Nachwuchslehrkräfte beschäftigt und auf den Lehrkräfteschlüssel angerechnet werden können.
- Die Anrechnung von Teilzeit-Lehrkräften auf den Lehrkräfteschlüssel muss flexibilisiert werden, insbesondere innerhalb trägerinterner Schulverbünde.
- Gleichwertige Qualifikationen und einschlägige Studienabschlüsse müssen im Anerkennungsverfahren als Lehrkraft verbindlich berücksichtigt werden.
- Kriterien für die Anerkennungspraxis von Lehrkräften müssen transparent und in der Anwendung einheitlich sein.
2. Planungssicherheit und Flexibilität bei Ausbildungskapazitäten
Die aktuellen Regelungen zur Lehrkräfteanerkennung und Kapazitätssteuerung führen in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten bei der Ausbildungsplanung.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Die einmonatige Vorfrist zur Meldung neuer Lehrkräfte muss zurückgenommen oder deutlich flexibilisiert werden.
- Kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle bei Lehrenden dürfen nicht zu sofortigen oder rückwirkenden Kürzungen genehmigter Ausbildungsplätze führen.
- Der gesetzlich vorgesehene 10%-Flexibilitätskorridor nach § 4 Abs. 2 BlnPflSchulAnerkV muss in Berlin endlich praxisgerecht angewendet werden.
- Pflegeschulen müssen kurzfristige personelle Schwankungen bei den Lehrkräften eigenverantwortlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens steuern können.
3. Finanzierung der Pflegeschulen
Die derzeitigen Finanzierungsbedingungen für Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen benachteiligen insbesondere nicht-krankenhausgebundene Pflegeschulen und gefährden langfristig die Ausbildungsinfrastruktur.
Ausbildungsabbrüche führen zu Finanzierungslücken, da nur tatsächlich belegte Plätze finanziert werden, die Personal- und Infrastrukturkapazitäten (Lehrende, Verwaltung, Schulsozialpädagogik, Räume) jedoch an den vereinbarten Planzahlen ausgerichtet und nachgewiesen werden müssen.
Ein erheblicher Anteil der Auszubildenden wird von Arbeitgebern aus dem nicht-deutschsprachigem Ausland akquiriert. Notwendige Angebote für Sprachförderung für einen gelingenden Ausbildungsablauf im vorgesehene 3-Jahreszeitraum sind nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden und müssen darüber hinaus von den Auszubilden oder den Pflegeschulen finanziert werden. Nicht selten führen mangelnde Sprachkenntnisse zu Ausbildungsverlängerungen, Wiederholungsprüfungen oder gar Ausbildungsabbrüchen.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Die Mietkostenförderung muss an das tatsächliche Berliner Mietniveau angepasst werden und darf nicht an schwankende Ausbildungszahlen geknüpft sein
- Investitionskosten müssen für alle Pflegeschulen unabhängig von der Trägerstruktur refinanziert werden.
- Die strukturelle Ungleichbehandlung zwischen krankenhausgebundenen und nicht-krankenhausgebundenen Pflegeschulen muss beendet werden.
- Förder- und Bewilligungsverfahren müssen deutlich entbürokratisiert und beschleunigt werden.
- Sprachkurse zur Ausbildungsvorbereitung und ausbildungsbegleitenden Sprachförderangebote müssen gegenfinanziert werden.
4. Sicherstellung der praktischen Ausbildung
Im Rahmen der Pflegeausbildungen müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Praxiseinsätze außerhalb des eigenen Ausbildungsbetriebs absolviert werden. Die Organisation dieser Einsätze obliegt den Trägern der praktischen Ausbildung, wird aber in der Praxis in der Regel an die Pflegeschulen delegiert, die im Rahmen von Ausbildungsverbünden die koordinierende Funktion übernehmen. In der Praxis fehlt es zunehmend an Plätzen im Bereich der stationären Akutpflege, der Pädiatrie und der ambulanten Pflege – auch weil die Finanzierung der externen Einsätze über die Pauschalbudgets nicht geregelt ist. Die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird diese Problematik weiter verstärken.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Klare Regelungen für die Finanzierung der praktischen Einsätze außerhalb der Träger der praktischen Ausbildung
- Zusätzliche Unterstützung besonders stark nachgefragter Bereiche bei zugleich geringen Kapazitäten wie Pädiatrie und die ambulante Pflege
Die Sicherung ausreichender Ausbildungskapazitäten ist eine zentrale Voraussetzung für die zukünftige pflegerische Versorgung der Berliner Bevölkerung. Die Berliner Pflegeschulen benötigen verlässliche, praxisgerechte und auskömmliche Rahmenbedingungen, um auch künftig ausreichend Pflegefachkräfte für die Versorgung der Berliner Bevölkerung ausbilden zu können.