Mehr Geld für Privatschulen?

Am Dienstag, 03.09.25, hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft („Privatschulen“) beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung sollen bisherige Benachteiligungen gegenüber staatlichen Schulen abgebaut werden – jedoch zu einem hohen Preis.

Ab August 2027 soll es für freie Schulen einen Ausgleich geben für abgesenkte Schulgebühren einkommensschwacher Familien, zusätzliche Mittel für Inklusionskinder sowie eine Verkürzung der Wartefrist zur Bezuschussung neu gegründeter Schulen. Das ist positiv. Doch die weiterhin herabgesetzte, nicht auskömmliche Grundfinanzierung und neue Schulgeldobergrenzen bedeuten für die Freien Schulen keineswegs mehr Geld, teils voraussichtlich deutlich weniger. Die aktuelle Berichterstattung vermittelt teilweise den Eindruck, Berliner „Privatschulen“ erhielten mehr Geld. „Die Realität ist differenzierter zu betrachten“, betont Andreas Wegener, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg e.V. (VDP BB). „Neben den realen Verbesserungen bleibt doch der mit der Gesetzesänderung verbundene zusätzliche enorme Bürokratieaufwand – insbesondere die Prüfung aller Familieneinkommen - bleibt bei den Freien Schulen hängen. Zudem können die neuen Schulgeldobergrenzen zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, in einzelnen Fällen fürchten einzelne die Schließung.“

Nach der Absenkung der „vergleichbaren Personalkosten“ von 97 % auf 93 % vor über 20 Jahren bleiben u.a. Kosten für Sozialarbeit, IT-Dienste und Reinigung weiterhin unberücksichtigt, Sachkosten werden gar nicht gefördert. Die staatliche Förderung deckt nur 60–70 % der realen Kosten freier Schulen. So spart das Land Berlin bei über 40.000 Schulplätzen mehr als 100 Mio. Euro jährlich, wenn es diese Schülerinnen und Schüler selbst beschulen müsste. Positiv ist der Durchbruch, dass sich das Land nach zehn Jahren endlich an Kosten für die Beschulung von Kindern mit Inklusionsbedarf beteiligt, einkommensschwache Familien entlastet, berufliche Schulen frei über Zuschüsse entscheiden können und die bundesweit längste Zuschussfrist neuer Schulen auf zwei Jahre verkürzt wird – und das in Zeiten allgemeiner Kürzungen. Dies ist auch das Verdienst von Senatorin Günther-Wünsch!

Bedauerlich ist aber, dass die Koalition nicht den Mut hatte, die Grundfrage einer auskömmlichen Kostenbeteiligung des Landes zu klären. Einzelne Träger und Mitglieder im VDP BerlinBrandenburg erwägen, die neuen Schulgeldobergrenzen rechtlich überprüfen zu lassen – nicht, um den barrierefreien Zugang für einkommensschwache Familien infrage zu stellen, sondern, weil ihre Umsetzung allein über diesen Weg problematisch ist. Schulträger betonen, dass ihre Schulen schon jetzt offen sind für alle – unabhängig von der Höhe des Schulgeldes.

Wer die Freien Schulen stärken will, muss endlich ihre Grundfinanzierung verbessern. Darauf warten die Freien Schulen seit Jahren vergeblich.

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