Stellungnahme Verband Deutscher Privatschulen (VDP) zum Entwurf der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Sehr geehrter Herr Misch,
sehr geehrte Damen und Herren,
der VDP Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. dankt dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für die Gelegenheit der Stellungnahme zum vorliegenden Richtlinienentwurf.
Vorbemerkung
Der VDP Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. vertritt die Interessen der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Region Berlin-Brandenburg. Unsere Mitglieder sind Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen, von Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie von Institutionen im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen. Sie alle haben sich zur Aufgabe gemacht, das öffentliche Bildungswesen in Berlin und Brandenburg durch innovative Bildungsangebote zu bereichern und weiterzuentwickeln.
Gewährung der Zuwendung
Hinsichtlich der Festlegung des finanziellen Verfügungsrahmens für Schulen in freier Trägerschaft schlagen wir vor, analog zum Digitalpakt den Verfügungsrahmen auf der Grundlage der Schülerzahlen vorzugeben. Damit würde eine klare Festlegung zu den Mitteln je Schule bestehen.Zu Punkt 3.2.
Freie Schulträger
Die Antragsberechtigung der Schulen in freier Trägerschaft ist auf Schulen begrenzt, die bereits Betriebskostenzuschüsse erhalten. Wir würden sehr begrüßen, wenn auch jene Schulträger, die noch in der Wartefrist sind, auch bereits antragsberechtigt wären, zumindest jene Schulen von Schulträgern in der Wartefrist, die als bewährte Träger anerkannt sind.Zu Punkt 4.5.
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung
In Anbetracht der gemeinsamen Nutzung von Räumen für Schule und Hort sollte für die Bedarfsermittlung an Ganztagsangeboten von Schulen in freier Trägerschaft mit dazugehörigen Kindertagesstätten (Horten) die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Grundschule der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zum Zeitpunkt 2026/2027 als Grundlage dienen.Zu Punkt 4.6.
Standortsicherheit Schule
Der VDP schlägt vor, dass seitens des Landes Hinweise in einem entsprechenden Anlagepapier oder in Form von FAQ´s für die Art des Nachweises der wirtschaftlichen Solidität der Tätigkeit des jeweiligen Schulträgers gemacht werden.In vorherigen Programmen war diese Forderung ebenfalls bereits enthalten, jedoch hatten die Träger immer wieder Nachfragen zu Form und Inhalt des Nachweises. Dem könnte man mit dem genannten Vorschlag Abhilfe schaffen.Zu Punkt 4.8.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte folgender Zusatz erfolgen: „Planungsleistungen und -arbeiten gelten nicht als förderungsschädlicher Vorhabenbeginn.“Zu Punkt 5.2.1.
Förderquote
Schulen in freier Trägerschaft müssen bei der Bereitstellung des Eigenanteils nicht selten auf Bankdarlehn zurückgreifen. Bei der Refinanzierung der Kosten sind sie durch das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot aus Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes beschränkt. Vor diesem Hintergrund bitten wir zu prüfen, ob analog der Zuschussförderung für finanzschwache Kommunen auch eine entsprechende Regelung für Schulen in freier Trägerschaft gefunden werden kann.Zu Punkt 6.2.
Zweckbindung
Der VDP Berlin-Brandenburg e.V. begrüßte es, wenn die Zweckbindungsfristen kürzer als die im Richtlinienentwurf vorgesehenen, gefasst werden könnten.Zu Punkt 6.3.
Eigentumsverhältnisse
Zuwendungsempfänger kann der Eigentümer oder ein vertraglich zur Tätigung von Investitionen Berechtigter sein. Zuwendungsempfänger kann auch der Mieter sein. Es wird ein klarstellender Hinweis erbeten, welche Art der Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter anerkennungsfähig ist.Zu Punkt 7.2.
Votenlisten
Im Falle einer Finanzierungslücke durch ein der Höhe nach vom Antrag abweichendes Votum ist das Vorhaben nur dann förderfähig, wenn der Finanzierungsplan einschließlich des Nachweises des Eigenanteils angepasst worden und die Gesamtfinanzierung abgesichert ist. Hier sollte ein klarstellender Hinweis erfolgen, zu welchem Zeitpunkt der Nachweis zur Möglichkeit der Erbringung des Eigenanteils zu führen ist. Der Eigenanteil kann auch mit Eigenleistungen erbracht werden.Zu Punkt 7.3.1.
Antragsfrist
In Anbetracht der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31.12.2028 spricht sich der VDP Berlin-Brandenburg e.V. für eine Verlängerung der Antragsstellungsfrist bis zum 31.10.2025 aus.Nachweise
Zu Punkt 7.4.2.
Für staatliche Schulen ist als Genehmigungsvoraussetzung das positive Votum des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zwingend erforderlich. Bei Schulen in freier Trägerschaft kann ein solches Votum nicht beigebracht werden. Aus Sicht des VDP Berlin-Brandenburg e.V. sollte sich daher wie bereits in Punkt 4.5. aufgenommen dieses Votum aus dem konkreten Bedarf aus der ganzjährigen Jugendhilfeplanung (Kita-Bedarfsplanung) herleiten.Zu Punkt 7.4.8.
Zur Klarstellung sollte hinzugefügt werden, dass die Versicherung durch den Antragsteller erfolgt, dass Sanierungsaufwendungen nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.Zu Punkt 7.4.9.
Schulen in freier Trägerschaft können hierzu keine Nachweise beibringen. Auch hier sollte sich wie im Punkt 7.4.2. der Nachweis aus dem konkreten Bedarf aus der ganzjährigen Jugendhilfeplanung (Kita-Bedarfsplanung) herleiten.Zu Punkt 7.4.11.
Der geforderte Nachweis sollte für Schulen in freier Trägerschaft mit dem in Punkt 4.6. erbrachten Nachweis der wirtschaftlichen Solidität der Tätigkeit des jeweiligen Schulträgers als erbracht angenommen werden.7.5.4.
Finanzierungszusicherung
Grundsätzlich ist für die Gewährung eines Bankdarlehns zur Finanzierung des Eigenanteils für geförderte Investitionen eine Finanzierungszusicherung des Zuwendungsgebers erforderlich. Vor diesem Hintergrund regen wir folgende Ergänzung der Regelung an: „Den Schulen in freier Trägerschaft ist auf ihren Wunsch vorab eine Finanzierungszusicherung durch die Bewilligungsbehörde zu erteilen.“Gern stehe ich für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Sabina Bothe
Geschäftsführerin